Nutzungsbestimmungen Bikepark Schladming

01.05.2022

Die Nutzung von Bikeparks und Mountainbike-Strecken birgt gewisse Risiken, auch wenn diese mit gesundem Menschenverstand und der Befolgung einiger einfacher Regeln verringert werden können.

1. Betriebszeiten

Die ausgehängten Betriebszeiten der Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH sind die Öffnungszeiten des Bikepark Schladming. Die Öffnungszeiten sind einzuhalten. Ein Befahren der Fahrradstrecken außerhalb der Öffnungszeiten ist strengstens verboten und wird rechtlich verfolgt.


2. Schutzausrüstung und Fahrräder

Jeder Fahrradfahrer hat eine seinem Können und der gewählten Strecke entsprechend geeignete Schutzausrüstung zu tragen. Diese besteht jedenfalls aus einem Helm und Handschuhen. Weitere Protektoren an Rücken, Nacken, Ellbogen und Beinen sind empfohlen. Auf schwarzen (schwierigen) Strecken, herrscht Fullface-Helm Pflicht! Ebenso ist es verpflichtend ein den Streckenbedingungen geeignetes und entsprechend gewartetes Fahrrad zu benutzen. zB. All-Mountain-, Enduro-, Freeride- oder Downhill-Bike. Das Befahren der Bikeparkstrecken mit Fahrradanhängern, Kindersitzen und dergleichen ist verboten!

3. Strecken

Es dürfen nur die beschilderten Strecken befahren werden. Das Befahren von nicht als Bikestrecken gekennzeichneten Wegen ist verboten! Bei gesperrter Strecke gilt ein absolutes Fahrverbot!

4. Benutzung des Bikeparks und der Strecken

Vor dem Befahren der Anlage muss das Risiko eingeschätzt werden. Eine Benutzung ist nur mit gültigem Bikeparkticket erlaubt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den Bikepark Schladming nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer betrauten Aufsichtsperson benutzen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten, Streckensperren sind zu beachten. Die Beförderungsbedingungen der Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH sind zu beachten. Bei Missachtung der Nutzungsbedingungen/Verhaltensregeln kann die Liftkarte entzogen werden.

5. Rücksichtnahme auf die anderen Radfahrer

Jeder Radfahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

6. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Radfahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, und Witterungsverhältnissen, sowie der Verkehrsdichte anpassen. Die Strecken führen durch steiles und technisch schwierig zu befahrendes Gelände, das eine Beherrschung des Rades und technisches Können voraussetzt.

7. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Fahrradfahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Fahrradfahrer nicht gefährdet.

8. Überholen

Überholt werden darf von oben, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Fahrradfahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

9. Anhalten, Gehen und Wandern

Jedem Fahrradfahrer ist es untersagt, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Strecke aufzuhalten. Ein gestürzter Fahrradfahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. Das Gehen, Wandern und vor allem das Bergaufgehen bzw. Bergauffahren auf den Fahrradstrecken ist untersagt.

10. Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren und Filmen auf den Fahrradstrecken ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Erst durch die Zustimmung der Firma Alpreif GmbH und die Berücksichtigung von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ist das Fotografieren und Filmen erlaubt.

11. StVO

Beim Befahren von öffentlichen Straßen ist die StVO einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass die Fahrräder StVO tauglich sind, ggf. ist das Fahrrad zu schieben.

12. Beachten der Zeichen

Jeder Fahrradfahrer muss die Markierung, Beschilderung und Signalisation beachten. Besonders ist auf Straßenkreuzungen zu achten (unbedingt anhalten!). Bei nicht StVO-tauglichen Fahrrädern ist das Fahrrad beim Queren einer öffentlichen Straße zu schieben.

13. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Radfahrer zur Hilfeleistung verpflichtet, es wird empfohlen stets ein Mobiltelefon mit sich zu führen.

14. Ausweispflicht

Jeder Fahrradfahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

15. Umwelt

Auf die Umwelt ist zu achten. Der Müll ist an den entsprechenden Stellen zu entsorgen. Reparaturen auf den Fahrradstrecken sind verboten. Verwendung von Kaltreinigern bzw. nicht-biologisch abbaubaren Reinigungsmittel ist strengstens verboten.

16. Haftung

Das Befahren der Anlagen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle wird keine
Haftung übernommen, jeder Benutzer haftet für sich selbst
Der Betreiber ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Betrieb erfolgt durch Alpreif GmbH