1 °C
Webcam
77 / 85 geöffnete Anlagen
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90 cm

Impressum 

Ramsauerstraße 756

A-8970 Schladming

Tel.: +43 (0) 3687 23310

Fax: +43 (0) 3687 23232

E-Mail: info@schladming-dachstein.at

UID-Nummer: ATU 7735 2339

Geschäftsführer: Mag. (FH) Mathias Schattleitner

Ramsauerstraße 756

A-8970 Schladming

Tel.: +43 (0) 3687 23310

Fax: +43 (0) 3687 23232

E-Mail: info@schladming-dachstein.at

UID-Nummer: ATU 6390 3618

FN: 305010 w

DVR: 4012385

Geschäftsführer: Franz Eisl

Gesellschafter:

80,69 % Tourismusverband Schladming-Dachstein

11,90 % Planai-Hochwurzen Bahnen GmbH

3,02 % Reiteralm Bergbahnen GmbH & Co KG

3,07 % Hauser Kaibling Seilbahn- und Liftges.m.b.H & Co KG

0,74 % Planneralm Seilbahn- und Lift Ges.m.b.H

0,57 % Riesneralm Bergbahnen GmbH & Co KG

Rohrmoosstraße 234

A-8970 Schladming

Tel.: +43 (0) 3687 23310

E-Mail: info@sommercard.info

UID-Nummer: ATU63393214

Firmenwortlaut: Galsterbergalm Bahnen Gesellschaft m.b.H. & CoKG

Pruggern Nr. 206

8965 Pruggern-Michaelerberg, Austria

Tel.: +43 (0) 3685 22845

Fax: +43 3685 22845 DW 15

E-Mail: office@galsterberg.com

Veröffentlichung nach E-Commerce-Gesetz (ECG):

Firmenbuchnummer: FN 16048a

Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe der Seilbahnen

Kreisgericht Leoben und Handelsgericht

UID: ATU 30010109

Rechtsform: Kommanditgesellschaft

Firmensitz: Gemeinde Pruggern 

Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe der Seilbahnen

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz 

Geschäftsführer: Mag. Peter Weichbold

Gesellschafter:

Planai Hochwurzen Bahnen GmbH 97,50%

Kleingesellschafter 2,5%

Grundlegende Richtung des Mediums: 

  •  Präsentation der Gesellschaft
  •  Informationen über Produkte, Angebote und Dienstleistungen des Unternehmens

Firmenwortlaut: Planai-Hochwurzen-Bahnen Gesellschaft m.b.H.

Coburgstraße 52

8970 Schladming

T: +43 3687 22042 140

Veröffentlichung nach E-Commerce-Gesetz (ECG):

UID: ATU 30083003

Firmenbuchnummer: FN 79396i

Firmenbuchgericht Handelsgericht Leoben

Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe der Seilbahnen

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Errichtung und Betrieb von Seilbahnen und Liftanlagen bzw. Sportstätten und –anlagen, Autobuslinien und Mietwagengeschäft, Reisebüro, Handelsbetrieb, Werbeagentur, Gastgewerbe

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

Geschäftsführer: Dir. Georg Bliem

Gesellschafter

Land Steiermark 61,83%

Republik Österreich 23,28%

Stadtgemeinde Schladming 6,02%

Banken 5,67%

Kleingesellschafter 3,20%

Mitglieder des Aufsichtsrates

2 Mitglieder Land Steiermark

2 Mitglieder Republik Österreich

2 Mitglieder Gemeinde Schladming

1 Mitglied Banken

1 Mitglied Kleingesellschafter

3 Mitglieder vom Betriebsrat

Grundlegende Richtung des Mediums: 

  •  Präsentation der Gesellschaft
  •  Informationen über Produkte, Angebote und Dienstleistungen des Unternehmens

Firmenwortlaut: Hauser Kaibling Seilbahn- und Liftges.m.b.H. & Co KG

Erzherzog-Johann-Straße 180

8967 Haus im Ennstal, Austria

T: +43 (0) 3686 - 3030 - 0

F: +43 (0) 3686 - 3030 - 13

M: office@hauser-kaibling.at

UID: ATU 29936406

DVR-Nr.: 0268496

Firmenbuch: FN 16937h

Firmenbuchgericht Handelsgericht Leoben

Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe der Seilbahnen

Geschäftsführer: Klaus Hofstätter

Telefon: +43 6454 / 7357-0

Telefax: +43 6454 / 7357-110

E-Mail: info@reiteralm.at

Informationspflicht laut e-commerce-Gesetz ECG

Informationspflicht gemäß ECG 

UID-Nr.: ATU 30006604

Firmenbuchnummer: 16981y

Firmengericht: Landesgericht Leoben

Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Liezen

Firmensitz: Gleiming 34, 8973 Schladming

Geschäftsführung: Mag. Daniel Berchthaller

Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe der Seilbahnen

Design, Konzeption und Umsetzung & Suchmaschinenoptimierung:

Valantic CX Austria GmbH

Söllheimerstraße 16

Gusswerk Halle 6

A-5020 Salzburg

Tel: +43 (0) 662 876606-0

Fax: +43 (0) 662 876606-99

Web: www.valantic.com

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Die Planai Digital App erhebt, nutzt und speichert in keinster Weise Daten von Benutzern der App. Sie dient rein nur zu Informationszwecken der Region.

Um Augmented Reality und die GPS Funktionen nutzen zu können, müssen Sie der Benutzung der Kamera und GPS zustimmen.“

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006)

Österreichische Hotelvertragsbedingungen

  • Kostenloses Storno bis 30 Tage vor Anreise
  • 30 bis 7 Tage werden 30% des Gesamtaufenthaltes fällig 
  • ab 7 Tagen vor Anreise werden 70% des Gesamtaufenthaltes fällig
  • Bei Nicht-Spätanreise 90% der entfallenen Nächte.

AGBs | Stornobedingungen | Eventpauschalen

Mehrbeträge

Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise etwaige Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungsinanspruchnahme (z.B. Getränke, Minibar etc.) entstanden sind, direkt im Vermietungsbetrieb zu bezahlen.

Für die Ausstellung des Skipasses ist eine Keycard erforderlich. Keycard Einsatz: 3,00 EUR bei den Bergbahnen. Bei Rückgabe des unbeschädigten Datenträgers erhalten Sie den Einsatz von der Bergbahn retour.

Einheitliche Stornobedingungen für Übernachtungskosten:

  • Bis 3 Monate vor dem Ankunftstag kostenfreie Stornierung
  • Bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom Gesamtpreis
  • Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom Gesamtpreis
  • Bis in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom Gesamtpreis
  • Bei NICHT-Anreise 100% vom Gesamtbetrag (No Show)

Skipässe und Eintrittskarten der Eventpauschalen:

Wir bitten um Verständnis, dass Packageleistungen nach Buchungsabschluss nicht kostenfrei storniert werden können. Eine Rückgabe von Leistungen, wie Skipässe oder Eintrittskarten ist somit ausgeschlossen.

Bestpreis Garantie

Bestpreis Garantie

Pass- und Visabestimmungen

Passbestimmungen

Visabestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schladming-Dachstein Card

Die Schladming-Dachstein Card ermöglicht den Gästen der Urlaubsregion Schladming-Dachstein, die

während der Cardsaison in einem Schladming-Dachstein Card Gastgeberbetrieb übernachten und

mit dem dafür gekennzeichneten amtlichen Meldeschein angemeldet sind, neben vielen Bonusleistungen

auch den kostenlosen Zutritt zu vielen Urlaubsattraktionen, darunter die Sommerbergbahnen,

Schwimmbäder und Museen sowie die Nutzung von teilnehmenden öffentlichen Verkehrsmitteln in der

Region und ein spannendes Familienprogramm.

Für Erwerb, Ausstellung und Verwendung der Schladming-Dachstein Card gelten – sofern folgend nichts

anderes bestimmt wird – ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend:

AGB) als vereinbart.

Zum besseren Verständnis wird in diesen AGB auf geschlechterspezifische Formulierungen verzichtet.

Soweit geschlechterspezifische Ausdrücke zur Verwendung gelangen, beziehen sich diese auf alle

Geschlechter gleichermaßen.

Diese AGB gelten zwischen den Betreibern der Schladming-Dachstein Card und den Card-Inhabern und stellen – sofern nachfolgend nichts Gegenteiliges bestimmt wird – die ausschließliche Rechtsgrundlage für die Ausstellung und Nutzung der Schladming-Dachstein Card dar. Abweichende Regelungen werden von den Betreibern der Schladming-Dachstein Card nicht anerkannt und können daher auch nicht Vertragsinhalt werden. Diese AGB sind auf der Website der Schladming-Dachstein Tourismus GmbH unter schladming-dachstein.at/Impressum abrufbar und können abgespeichert und ausgedruckt werden.

Betreiber der Schladming-Dachstein Card sind die ARGE Schladming-Dachstein Card Leistungsträger und die Schladming-Dachstein Tourismus GmbH, die auf die folgenden Kontaktarten erreichbar sind:

Tel.: +43 3687 23310, E-Mail: info@sommercard.info

Post: Rohrmoosstraße 234, A-8970 Schladming

Die Mitglieder der ARGE Schladming-Dachstein Card kannst du unter der folgenden Adresse einsehen: sommercard-Datenschutz/Schladming-Dachstein

Der Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit einem Schladming-Dachstein Card Gastgeberbetrieb (siehe Website) berechtigt den Vertragspartner und seine Mitreisenden (Gast) zum Bezug der Schladming-Dachstein Card.

(Das Vertragsverhältnis zwischen Gast und Schladming-Dachstein Card Gastgeber bleibt von diesen AGB – mit Ausnahme den Bestimmungen betreffend die Schladming-Dachstein Card – unberührt.)

Voraussetzung für die Ausstellung der Schladming-Dachstein Card ist, dass der Gast – entsprechend den melderechtlichen Bestimmungen – in seinem Schladming-Dachstein Card Gastgeberbetrieb seine personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß angegeben hat.

Der Schladming-Dachstein Card Gastgeber ist verpflichtet, den Gast unabhängig von seiner Aufenthaltsdauer auf die Schladming-Dachstein Card aufmerksam zu machen. Der Gast erhält von seinem Schladming-Dachstein Card Gastgeber eine physische oder digitale Schladming-Dachstein Card ausgestellt. Die physische Schladming-Dachstein Card erlangt ihre Gültigkeit erst mit Unterzeichnung des Gastes auf der Rückseite der Karte. Die digitale Schladming-Dachstein Card ist gültig, sobald diese via Schladming-Dachstein Card App (folgend: App) am Smartphone aktiviert ist. Zur Erstellung der digitalen Karte (ohne physische Karte) bedarf es der Bekanntgabe der E-Mail-Adresse beim Schladming-Dachstein Card Gastgeber, um vom Betreiber einen Link zur digitalen Karte erhalten zu können.

Der Gast ist ebenso berechtigt, die App auf seinem (mobilen) Endgerät zu installieren und mittels der Scan-Funktion mit seiner physischen eine digitale Schladming-Dachstein Card zu erstellen und zu nutzen.

Die Schladming-Dachstein Card darf nur von jener Person zur Inanspruchnahme von Schladming-Dachstein Card Leistungen benutzt werden, deren Name und Identifikationsnummer auf der Karte vermerkt ist (Berechtigter). Bei der digitalen Schladming-Dachstein Card ist es möglich, die Karten von mehreren Personen auf einem Endgerät anzulegen. Die Benutzung der jeweiligen digitalen Schladming-Dachstein Card obliegt ausschließlich dem Berechtigten.

Die Schladming-Dachstein Card ist nicht übertragbar und nur als Saisonkarte im Freiverkauf erhältlich.

Die allgemeine Gültigkeit der Schladming-Dachstein Card für das Jahr 2026 ist auf den Zeitraum von 14. Mai bis 1. November 2026 beschränkt.

Die individuelle Gültigkeit der Schladming-Dachstein Card ist auf den Zeitraum des Aufenthalts des Gastes entsprechend dem zwischen ihm und einem Schladming-Dachstein Card Gastgeber abgeschlossenen Beherbergungsvertrag beschränkt. Die Gültigkeit beginnt am Anreisetag um 13:00 Uhr. An den weiteren Tagen inkl. Abreisetag ist die Karte ganztägig gültig.

Die Schladming-Dachstein Card berechtigt zur Inanspruchnahme der ausgewiesenen Leistungen zu den Schladming-Dachstein Card spezifischen Bedingungen. Die als Schladming-Dachstein Card Leistungen ausgewiesenen Leistungen sowie Schladming-Dachstein Card spezifischen Bedingungen können unverbindlich unter sommercard.info eingesehen werden. Abgesehen von den Schladming-Dachstein Card spezifischen Bedingungen gelten die jeweiligen Tarifbedingungen der Schladming-Dachstein Card Leistungsanbieter.

Bei der Inanspruchnahme von Schladming-Dachstein Card Leistungen gelten die jeweiligen allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen, Zugangsbeschränkungen, Auslastungsbeschränkungen und Betriebszeiten der durchführenden Schladming-Dachstein Card Partnerbetriebe. Zudem kann es bei der Inanspruchnahme von Schladming-Dachstein Card Leistungen witterungs-, saison-, corona-, oder betriebsbedingt zu Wartezeiten oder Ausfällen einzelner Schladming-Dachstein Card Leistungen kommen. Die Haftung des Schladming-Dachstein Card Betreibers für derartige Leistungsbeschränkungen ist ausgeschlossen.

Zur Inanspruchnahme der Schladming-Dachstein Card Leistungen ist die physische oder digitale Schladming-Dachstein Card dem Schladming-Dachstein Card Leistungsanbieter, dessen Schladming-Dachstein Card Leistung in Anspruch genommen werden soll, vor Abschluss des Vertrages, der zur Inanspruchnahme der Schladming-Dachstein Card Leistung berechtigt, vorzuweisen. Der Schladming-Dachstein Card Leistungsanbieter ist berechtigt, die Gültigkeit der Schladming-Dachstein Card durch ein Akzeptanzgerät, Sichtprüfung etc. zu überprüfen. Hat der Schladming-Dachstein Card Leistungsanbieter Zweifel an der Gültigkeit der Schladming-Dachstein Card oder der Berechtigung ihres Inhabers, darf er zum Nachweis der Berechtigung des Inhabers Einsichtnahme in einen Lichtbildausweis verlangen. Wird die Schladming-Dachstein Card nicht vorgewiesen, ist diese nicht (mehr) gültig oder verweigert der Inhaber die Einsichtnahme, ist der Schladming-Dachstein Card Leistungsanbieter berechtigt, den Vertragsschluss über die Schladming-Dachstein Card Leistung zu den Schladming-Dachstein Card spezifischen Bedingungen zu verweigern.

Die Schladming-Dachstein Card ist nicht übertragbar. Der Berechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Schladming-Dachstein Card nicht missbraucht werden kann. Missbrauch stellen insbesondere die unberechtigte Inanspruchnahme von Schladming-Dachstein Card Leistungen zu Schladming-Dachstein Card spezifischen Bedingungen, Vervielfältigung der Schladming-Dachstein Card oder Nutzung der Schladming-Dachstein Card durch Dritte dar. Der Versuch, die Schladming-Dachstein Card an eine andere Person zu übertragen gilt bereits als Missbrauch. Bei Missbrauch, Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der Schladming-Dachstein Card hat der Berechtigte ohne schuldhafte Verzögerung den Schladming-Dachstein Card Betreiber per Telefon oder E-Mail oder dem Schladming-Dachstein Card Gastgeber davon zu benachrichtigen. Für die Folgen von Schäden aufgrund unterbliebener oder nicht ohne schuldhafte Verzögerung erfolgte Benachrichtigung des Schladming-Dachstein Card Betreibers über Missbrauch, Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Schladming-Dachstein Card

haftet der Schladming-Dachstein Card Betreiber – vorbehaltlich Punkt 8. dieser AGB – nicht. Missbrauch wird mit ersatzlosem Entzug der Schladming-Dachstein Card und Bußgeld von mindestens 70,00 € oder mit einer Anzeige geahndet. Bei gegenüber dem Schladming-Dachstein Card Betreiber angezeigtem Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der Schladming-Dachstein Card hat der Berechtigte Anspuch auf Neuausstellung der Schladming-Dachstein Card.

Die Inhaber der Schladming-Dachstein Card nehmen zur Kenntnis, dass die Betreiber der Schladming-Dachstein Card lediglich für die Abwicklung zwischen den Berechtigten und den Schladming-Dachstein Card Leistungsanbietern bzw. den Schladming-Dachstein Card Gastgebern zuständig sind. Die Berechtigten verzichten gegenüber den Betreibern auf jeglichen denkbaren Gewährleistungs-bzw. Schadensersatzanspruch, und zwar unabhängig davon, ob nun dem Leistungsanbieter bzw. Schladming-Dachstein Card Gastgeber bei einem Schaden ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Die Haftung des Betreibers für aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten

entstandenen Schäden ist ausgeschlossen. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen vertraglicher Hauptpflichten haftet der Betreiber nicht für Schäden, deren Ursache ihrer allgemeinen Natur nach für die Herbeiführung eines derartigen Schadens völlig ungeeignet erscheint oder nur infolge einer ganz außergewöhnlichen Verkettung von Umständen zu einer Bedingung des Schadens wurde. Die Haftung des Betreibers für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit von Menschen bleibt von den angeführten Bestimmungen unberührt.

Der Betreiber ist nicht Vertragspartner des Berechtigten bei der Inanspruchnahme von Schladming-Dachstein Card Leistungen. Der Betreiber haftet daher auch nicht für Ansprüche, die dem Berechtigten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Schladming-Dachstein Card Leistungsanbieter erwachsen. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für verweigerte, nicht erbrachte oder mangelhafte (Schladming-Dachstein Card) Leistungen eines Schladming-Dachstein Card Leistungsanbieters, Schäden, die dem Berechtigten (oder seinen Begleitern) bei der Inanspruchnahme von Schladming-Dachstein Card Leistungen entstehen sowie dafür, dass die unter schladming-dachstein.at/de/urlaub-planen/sommercard oder in der Schladming-Dachstein Card Broschüre als Schladming-Dachstein Card Leistungen gekennzeichneten Leistungen bei den Schladming-Dachstein Card Leistungsanbietern auch tatsächlich zu den Schladming-Dachstein Card spezifischen Bedingungen in Anspruch genommen werden können.

Dem Betreiber ist der Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Daten der Schladming-Dachstein Card Nutzer ein besonderes Anliegen. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Verordnung [EU] 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [DSGVO], Datenschutzgesetz 2018 [DSG 2018] und Telekommunikationsgesetz 2003 [TKG 2003]) verarbeitet.

Die Datenschutzerklärung der Schladming-Dachstein Card ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.schladming-dachstein.at/de/urlaub-planen/sommercard/sommercard-datenschutz

Mit Zustimmung zu diesen AGB wird auch die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigt.

Änderungen der AGB sind grundsätzlich sofort gültig. Ausgenommen davon sind Schladming-Dachstein Cards, die zum Zeitpunkt der Änderung gültig sind. Diese unterliegen – mit den folgenden Ausnahmen – weiterhin den AGB in der letztgültigen Version vor dem Erwerb der Schladming-Dachstein Card.

Der Betreiber kann geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen dieser AGB iSd § 6 Abs 2 Z 3 KSchG jederzeit einseitig vornehmen. Zu diesen Änderungen gehören insbesondere: Ausweitung des Gültigkeitszeitraums, redaktionelle Anpassungen und stilistische Änderungen. Die einseitige Änderung der AGB wird den Schladming-Dachstein Card Nutzern unter der Internetadresse https://www.schladming-dachstein.at/de/footer/impressum und gegebenenfalls per E-Mail mitgeteilt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB – einschließlich dieser Regelung – ganz oder teilweise unwirksam sein oder der Vertrag eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt, sofern dem keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht, eine Bestimmung die der unwirksamen in wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht am nächsten kommt bzw diese AGB in wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht am besten um die fehlende Bestimmung ergänzt.

Sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, wird die Anwendbarkeit österreichischen materiellen Rechts unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts vereinbart.

Sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, werden die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte sowie die örtliche Zuständigkeit des sachlich für den – im Zeitpunkt der Klagseinbringung bestehenden – Sitz der Schladming-Dachstein Tourismus GmbH zuständigen Gerichtes vereinbart.

Angelehnt an die Schladming-Dachstein Card für den Gast gibt es unterschiedliche Karten über die gesamte Cardsaison: Vermietercard, Freizeitcard, Mitarbeiter- und Benefitcard. Die Karten weichen in ihren inkludierten Leistungen und Schladming-Dachstein Card spezifischen Bedingungen von jener der Gäste Schladming-Dachstein Card ab. Die oben angeführten Geschäftsbedingungen sind bis auf Gültigkeit und Erwerb jedoch auf die Saisonkarten zu übertragen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticketverkauf

Eintrittskarte laut Preisliste. Für gelöste Karten wird kein Geld zurückerstattet. Eine Rückgabe von Karten nach der Veranstaltung ist ebenfalls nicht möglich. Das Ticket darf nicht zu einem höheren Preis weiterverkauft werden. Durch den Erwerb der Karte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung. Eintrittskarte nur mit gültigem QR-Code gültig. Missbrauch wird geahndet. Veränderungen und Kopien der Eintrittskarte sind untersagt. Im Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Eintrittskarten behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, den Besitzern den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für dadurch verursachte Mehrkosten bzw. Unannehmlichkeiten. Dem Veranstalter bleibt die Verlegung der Veranstaltung vorbehalten. Im Fall der Absage einer Veranstaltung, kann die Karte innerhalb eines halben Jahres rückgefordert werden.

 Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden. Bei Kauf von Eintrittskarten für ein bestimmtes Event besteht kein Widerrufsrecht.

Mit dem Erwerb der Karte erkläre ich mich einverstanden, dass von mir gemachte Bilder zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Bei einer TV-Übertragung erteilt der Karteninhaber der übertragenden TV-Anstalt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung, im Rahmen der üblichen Auswertung, verwendet werden dürfen. Der Veranstalter ist für Verletzungen und Unfälle nicht haftbar! Programmänderungen vorbehalten.

Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen insbesondere aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht, insbesondere für Kinder und gehörempfindliche Personen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ramsauer Verkehrsbetriebe GmbH

Die Ramsauer Verkehrsbetriebe GmbH (kurz: „RVB“) betreibt auf dem gesamten Gemeindegebiet von Ramsau am Dachstein und Pichl/Vorberg (Gemeinde Schladming) ein Langlauf-Loipennetz im Ausmaß von ca. 220 km (Klassisch/Skating/Sport) inklusive beleuchteter Nachtloipe und Kinderlanglaufpark (kurz: Loipennetz), eine Beschneiungsanlage sowie die präparierten Schlitten- und Winterwanderwege.

I. Loipennetz (LN)

1. Die Benützung des LN sowie das Betreten/Befahren der von den jeweiligen Eigentümern dafür zur Verfügung gestellten Grundflächen, ist ausschließlich berechtigten Personen (Inhabern eines Loipentickets) gestattet.

2. Mit dem Erwerb des Loipentickets („Loipi“) oder/und der Benützung des LN anerkennt der/die Benutzer/in gegenständliche Bedingungen sowie die geltenden Tarife laut Preisblatt, als Bestandteil des mit der RVB abgeschlossenen Loipenbenutzungsvertrags.

3. Der Erwerb des Loipi berechtigt zur Benutzung des von der RVB betriebenen LN für die jeweils vereinbarte Dauer zu den im Preisblatt enthaltenen Tarifen.

4. Der Loipi wird in Form einer Karte von der RVB oder den ausgewiesenen Vorverkaufsstellen (Dachsteinbad, Infobüro Ramsau, Sportgeschäfte, Tourismusbetriebe) ausgegeben und enthält den Namen und das Geburtsdatum der berechtigten Person. Bei Erwerb eines Loipis nach dem Loipeneintritt, können keine Vergünstigungen (zB WinterCard-Ermäßigung) gewährt werden. Der Loipi ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Benützung des LN ist der Loipi mitzuführen. Die von der RVB eingesetzten und eigens ausgewiesenen Kontrollorgane sind berechtigt, von jeder Benutzerin/jedem Benutzer des LN, die Vorlage des Loipis zu verlangen. Kann kein gültiger Loipi vorgewiesen werden, ist eine weitere Benutzung des LN ausgeschlossen und sind die Kontrollorgane berechtigt, entsprechende Unterlassungsanordnungen auszusprechen bzw. wird eine Loipenersatzgebühr in Höhe von €161 eingehoben.

5. Das LN steht - abhängig von den jeweiligen Schneeverhältnissen - während der Wintersaison (Dezember bis April) zur Verfügung. Die Benützung des LN ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur bei Tageslicht gestattet. Die Nachtloipe steht zusätzlich von 17.00 bis 21.00 Uhr zur Verfügung.

6. Kann das LN aus Gründen, die nicht von der RVB zu vertreten sind (z.B. Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise, Krankheit, Unfall etc.) zum Teil oder als Ganzes kurzfristig nicht benützt werden, begründet dies keinen Rückersatzanspruch oder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Dies gilt auch bei räumlich begrenzten Absperrungen im Rahmen einer Sportveranstaltung. Ist der/die Benutzer/in durch Krankheit oder Unfall verhindert, kann ein Mehrtages-/ Saisonloipi im Büro der RVB hinterlegt und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine anteilige Rückerstattung (abhängig von Preis und Benützungsdauer) vorgenommen werden. 100% bis Ende Dezember, 50% bis Ende Jänner, 20% bis Ende Februar, danach erfolgt keine Rückzahlung mehr.

7. Für das gesamte Loipennetz haben die vom Internationalen Skiverband (FIS) veröffentlichten Verhaltensregeln (abrufbar unter https://dapi.oesv.at/v2/documents/download/de-de/fis-verhaltensregeln) uneingeschränkt Geltung.

8. Datenschutz: Mit dem Erwerb des Loipis stimmt der/die Benutzer/in – im Rahmen der gesondert abgeschlossenen Datenschutzvereinbarung - einer elektronischen Speicherung und Verarbeitung der dabei erhobenen personenbezogenen Daten zu, soweit dies zur Vermeidung missbräuchlicher Verwendung bzw. zur Vertragsabwicklung notwendig ist.

9. Das Benützung der Langlaufloipen ist mit Fatbikes und Reittieren untersagt.

II. Schlitten- und Winterwanderwege (SWW)

1. Mit der Benützung der von der RVB präparierten SWW anerkennt der/die Benutzer/in ausdrücklich gegenständliche Bedingungen. Die Benützung ist grundsätzlich nur zum Gehen sowie zum Schieben/Ziehen von kleinen Schlitten, Kinderwagen, Kindersportgeräten udgl zulässig. Ausdrücklich untersagt ist die Benützung mit Kraftfahrzeugen aller Art.

2. Die Benutzung der eigens gekennzeichneten Schlittenwege ist auch mit Fatbikes und Reittieren zulässig, sofern der/die Benutzer/in über ein gültiges Loipen-Ticket = FatbikeTicket (FT) bzw. Reiter-Ticket (RT) verfügt. Das FT & RT entspricht dem Loipi und gelten für die mit dem Erwerb des FT & RT verbundenen Rechte und Pflichten die Bestimmungen der Punkte I. 1., 2., 3.,4. ,5. ,6. ,8.,9. (oben), jeweils bezogen auf die Benutzung der Schlittenwege mit Fatbikes und Reittieren. Für die Benutzung der Schlittenwege mit Fatbikes & Reittieren gilt § 79 StVO

III. Allgemeine Bedingungen

1. LN und SWW führen fast ausschließlich über land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundflächen, deren Eigentümer einer verantwortungs- und umweltgerechten Fremdnutzung zugestimmt haben. Demgemäß nehmen die Benutzerinnen/Benutzer zur Kenntnis, dass grundsätzlich nur die markierten bzw präparierten Frei- und Waldflächen (Loipen, Wege) benutzt werden dürfen; das Mitführen von Hunden auf dem LN nicht zulässig ist; Abfälle nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen sind; und ein Zuwiderhandeln gegen die Nutzungsbedingungen unter anderem Verwaltungsstrafen oder/und Besitzstörungsklagen zur Folge haben kann.

2. Die Saisonkarte „RamsauerLeben“ berechtigt nur dann zur kostenlosen Busbenützung, wenn der/die Nutzer/in eine Langlaufskiausrüstung mit sich führt.

3. Mit Ausnahme von Personenschäden haftet die RVB für von ihr (oder ihr zurechenbaren Dritten) verursachte Schäden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.

Ramsauer Verkehrsbetriebe GmbH, FN 79391b Ramsau 161, 8972 Ramsau am Dachstein Telefon +43 3687 81870, info@rvb.at, www.ramsau.com