Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit
Die Website www.planai.at wurde im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 weitestgehend barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Nach aktueller interner Prüfung ist die Website größtenteils mit den geltenden Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte auf dieser Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Punkte:
- PDF-Dokumente: Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, da sie z. B. nicht korrekt strukturiert, nicht mit Tags versehen oder nicht für Screenreader optimiert sind. Wir sind bemüht, diese Dateien sukzessive durch barrierefreie Alternativen zu ersetzen oder zu überarbeiten.
- Videos: Nicht alle Videos verfügen derzeit über Untertitel oder Audiodeskriptionen. Neue Videos werden schrittweise mit entsprechenden barrierefreien Elementen ergänzt.
- Inhalte von Drittanbietern: Eingebettete Inhalte wie z. B. Karten oder Social-Media-Plugins unterliegen nicht unserem direkten Einfluss und sind möglicherweise nicht barrierefrei.
Feedback und Kontakt
Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei und für alle Menschen zugänglich zu gestalten. Sollten dir dennoch Barrieren auffallen oder Inhalte schwer zugänglich sein, freuen wir uns über deine Rückmeldung.
Kontaktieren uns gerne und fülle untenstehende Kontaktformular aus.
Durchsetzungsverfahren
Wenn du der Meinung bist, dass die Website www.planai.at dich in deinen Rechten verletzt – insbesondere, wenn du uns Barrieren gemeldet hast und keine zufriedenstellende Antwort erhalten hast – kannst du dich an die Beschwerdestelle der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) wenden.
Diese Beschwerdestelle ist unter folgendem Link erreichbar: www.rtr.at/barrierefreiheit
Die KommAustria prüft, ob ein Verstoß gegen die Web-Zugänglichkeits-Verordnung vorliegt und ob die betroffene Stelle geeignete Maßnahmen zur Behebung ergriffen hat.